Liebe ist ... wenn man die richtige Vorsorge trifft !

KEB-online-Vortrag

Warum überhaupt rechtliche Vorsorge treffen? Was ist eine Vollmacht? Warum ist eine Patientenverfügung allein nicht ausreichend? Wann wird ein Gericht über eine Betreuung entscheiden? Rechtsanwältin Elke Kestler, Fachanwältin für Erbrecht, definiert wichtige Regelungen der Vorsorge, erklärt Formalien und notwendige Inhalte von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Regelungen, die jeder für sich treffen sollte! Rechtlich ist es nicht möglich, dass Angehörige oder Ehegatte handeln, wenn jemand seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Eine automatische Vertretungsvollmacht Volljähriger füreinander ist in der bundesdeutschen Gesetzgebung nicht vorgesehen. Wer möchte, dass sein eigener Wille auch dann gilt, wenn er ihn selbst nicht mehr äußern kann, muss zwingend mittels einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Mit einer Patientenverfügung können konkrete Behandlungsmaßnahmen am Lebensende angeordnet oder ausgeschlossen werden.

Frau Elke Nicole Kestler

Referentin:

Elke Nicole Kestler, Fachanwältin für Erbrecht

Veranstaltungsnr. 3-30709
Datum Do 24.10.2024, 19.00 - 20.45 Uhr
Ort Zuhause
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Veranstalter KEB Cham, Rechtsanwaltskanzlei Kestler
Anmeldung online über www.keb-cham.de oder Tel. 09971-7138
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