Was ist Erwachsenenbildung ?

Bildung ist ein kostbares Gut und wir freuen uns, dass Sie die Aufgabe als KEB-Beauftragte/r übernommen haben. Zusammen können wir ein buntes Bildungsprogramm in der Stadt Regensburg gestalten.

Eine Ihrer zentralen Aufgaben als KEB-Beauftragte/r ist es, 

  • Bildungsveranstaltungen in Ihrer Pfarrgemeinde zu koordinieren und Ihrer KEB-Geschäftsstelle im Vorfeld zu melden.
  • diese nach der Veranstaltung zur Abrechnung einzureichen oder zumindest für die Statistik zu melden.

Grundlage ist dabei das “Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung” (kurz: BayEbFöG) vom 31. Juli 2018. Diesem Gesetz sind alle Träger der Erwachsenenbildung, sei es Volkshochschule oder KEB gleichermaßen unterworfen. Es regelt, welche Veranstaltungen von den regionalen KEBs finanziell gefördert werden dürfen und somit für die Statistik berücksichtigungsfähig sind und welche nicht. In den Ausführungsbestimmungen zum BayEbFög wird dann der "Vollzug des Bayerischen Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung" detailiert geregelt.
 

 

Als Erwachsenenbildung gelten
alle offenen BILDUNGsveranstaltungen für ERWACHSENE

Offenheit  = für jeden/jede zugänglich (d.h. nicht nur für Mitglieder) deshalb: öffentliche Ankündigung

Bildung = pädagogische Leistung in Form von Information, Diskussion, Anleitung, Hinführung, Impulsen etc.

Erwachsene = alle Personen, die das 15.Lebensjahr vollendet haben   

Bildungsveranstaltungen sind beispielsweise

Vorträge

Kreativkurse

die keine Hobbypflege sind
die der Einführung in die Thematik und dem Erlernen von Grundfertigkeiten dienen

Bildpräsentationen und Filmvorführungen

mit Einführung und Nachgespräch

 

 

Kochkurse

die nicht der Hobbypflege dienen

die mithilfe einer Referentin/eines Referentin dem Erlernen von Zubereitungsmöglichkeiten dienen

Fahrten mit Führungen

Kirchenführungen

Durchführung durch eine geeignete Lehrkraft (Führerin/Führer), die nachweisbar spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten hat, die zur Durchführung von Kirchenführungen als Erwachsenenbildungsveranstaltungen besonders qualifizieren

mindestens 30 Minuten Dauer

Bibel- und Pilgerwanderungen

mit einer qualifizierten Leitung

Glaubensseminare

nicht jedoch Einkehrtage, die allein der religiösen Erbauung dienen

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