Zuschuss-Richtlinien

Seit 07.07.2017 gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen.

1. Grundsätzliches

Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 60,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten).
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis mit sonstigen Belegen belegt werden. Die betreffenden Formulare können Sie auch hier herunterladen: alle Formulare

 

2. Zuschusshöhe 

30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen)

15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen

 

3. Besondere Inhalte und Themen

Für alle Halbtages-, Tages- bzw. Wochenendseminare können max. 5 DST/Tag angesetzt werden, also max. 150,– €/Tag.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung können max. 5 DST/Tag für ReferentInnenkosten angesetzt werden, also 150,– €/Tag.

Zusätzlich können 8,– €/Teilnehmer/in (für max. 30 TN) und Tag, max. 240,– €/Tag, für Verpflegung und Übernachtung angesetzt werden.

  

WICHTIG: Die maximale Fördersumme  für eine Maßnahme ist auf der Grundlage des Vorstandsbeschlusses vom 16.10.2019 für mehrtägige Bildungsveranstaltungen ab dem Kalenderjahr 2020 auf 1.000 € gedeckelt.

 

 

Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich aus dem Familienfond der Diözese gefördert werden. Informationen erteilt der Bischöfliche Beauftragte für Erwachsenenbildung der Diözese unter der Email: wolfgang.stoeckl(at)bistum-regensburg.de

Richtlinien zur Förderung
Anmeldeformular für Bezuschussung von Familienbildungsmaßnahmen
Abrechnungsformular für Bezuschussung von Familienbildungsmaßnahmen
Teilnahmeliste

 

 

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