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"Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht" - Rechtliche Vorsorge

Vortrag

Was passiert, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Eine Frage, die uns alle betrifft - egal ob jung oder alt!
Frau Christiane Utz von der Betreuungsstelle beim Landratsamt Kelheim informiert zum Thema "Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht" und klärt die Frage, wie durch die unterschiedlichen Verfügungen verbindliche Bestimmungen zur rechtlichen Vertretung, Willens- und Wunschbefolgung für Zeiten eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit getroffen werden können. Frau Utz informiert auch über das seit 2023 geltende Ehegattenvertretungsrecht.
Ein äußerst wichtiges Thema, mit dem man sich nicht früh genug auseinandersetzen kann!

Referentin:

Christiane Utz, Betreuungsstelle des Landratsamtes Kelheim

Veranstaltungsnr. 5-25776
Datum Do 13.02.2025, 19.00 Uhr
Ort Haus des Gastes, Marktplatz 1, 93339 Riedenburg
Gebühr Kostenfrei, Spenden für die Arbeit der KEB erwünscht.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung im 1. Stock stattfindet. Leider gibt es keinen Aufzug.
Veranstalter KEB, Tourist-Info Riedenburg, Betreuungsstelle - Landratsamt Kelheim
Anmeldung Anmeldung (verbindlich) über die KEB Kelheim per Online-Anmeldung, Tel. 09443/9282380 oder Email info@keb-kelheim.de

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Angebot der KEB entschieden haben. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder vollständig aus, damit Sie sich verbindlich anmelden können.

Weitere Personen (ab 15 Jahren)

für die weiteren Personen übernimmt der Anmelder die Kosten

Bei Veranstaltungen mit Kindern:

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Was passiert, wenn ich nicht mehr entscheiden kann? Eine Frage, die uns alle betrifft - egal ob jung oder alt!
Frau Christiane Utz von der Betreuungsstelle beim Landratsamt Kelheim informiert zum Thema "Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht" und klärt die Frage, wie durch die unterschiedlichen Verfügungen verbindliche Bestimmungen zur rechtlichen Vertretung, Willens- und Wunschbefolgung für Zeiten eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit getroffen werden können. Frau Utz informiert auch über das seit 2023 geltende Ehegattenvertretungsrecht.
Ein äußerst wichtiges Thema, mit dem man sich nicht früh genug auseinandersetzen kann!

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